S.g. Damen und Herren,
Bei einem ursprünglich fremdwährungsfinanzierten Ertragsobjekt habe ich dieses Jahr den Kredit konvertiert und Währungsverlust realisiert.
Wird bei einem Verkauf der Liegenschaft der Währungsverlust bei Berechnung der Immo Ertragssteuer berücksichtigt? Der Verkaufspreis würde unter dem "fiktiven" Kaufpreis (ursprünglicher Kaufpreis + Kursverlust) liegen. |