Firma A verkauft einen PKW an Firma B. Der PKW steht nicht in der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge, foglich hat Firma A sich bei sämtlichen Aufwendungen auch keine Vorsteuer geltend gemacht. Firma B ist ein Taxiunternehmen und daher auch bei PKW vorsteuerabzugsberechtigt. Muss die Firma A in diesem Fall 20% MwSt. beim Verkauf verrechnen oder kann sie dies umsatzsteuerfrei machen?
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