Hallo,
ich habe eine kurze Frage bzgl. der Berechnung der Afa bei KfZ.
Im Prinzip werden 8 Jahre angenommen. In den ersten 5 Jahren wird ja für die Bemessungsgrundlage der Neupreis angenommen.
Was passiert nun wenn man ein 4 1/2 Jahre altes KfZ erstmals ins Betriebsvermögen nimmt?
Neupreis-Annahme: 20000€
Zeitwert: 10000€
Ist nun 20000 / 3,5 oder 10000 / 3,5 zu rechnen?
Vielen Dank! |