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Verfasst von: slaven am 16.11.2013 18:18
 


THEMA:  Afa bei Gebrauchtgütern

Hallo,

ich habe eine kurze Frage bzgl. der Berechnung der Afa bei KfZ.

Im Prinzip werden 8 Jahre angenommen. In den ersten 5 Jahren wird ja für die Bemessungsgrundlage der Neupreis angenommen.

Was passiert nun wenn man ein 4 1/2 Jahre altes KfZ erstmals ins Betriebsvermögen nimmt?

Neupreis-Annahme: 20000€

Zeitwert: 10000€

Ist nun 20000 / 3,5 oder 10000 / 3,5 zu rechnen?

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Johanna am 06.12.2013 10:23
 


THEMA:  Afa bei Gebrauchtgütern

Wie wäre es mit 20.000,-/8, aber nur für die restlichen 3,5 Jahre.

LG Johanna

 

 

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