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Verfasst von: Mike am 14.11.2013 14:28
 


THEMA:  afa / geringwertige wirtschaftsgüter

hallo,

ich habe mir vor kurzem für meine (selbstständige) berufliche tätigkeit einen pc gekauft.
das ganze ist kein komplett-system sondern der kauf bestand aus einzelteilen: ein barebone pc (ca eur 500) + komponenten (prozessor, ram, ssd, ...), die alle unter EUR 400 gekostet haben.

ist das jetzt als einheit zu sehen, sprich muss dass als komplettsystem ins anlagenverzeichnis und entsprechend abgeschrieben werden, oder sind die komponenten geringwertige wirtschaftsgüter und nur der barebone pc fällt in die abschreibung?

danke und beste grüße,

mike

Verfasst von: Sabine am 22.11.2013 10:22
 


THEMA:  afa / geringwertige wirtschaftsgüter

Man muss unterscheiden, ob das Anlagegut einzeln anzusehen ist.

Der PC wird wohl ohne Prozessor etc nicht funktionieren. Sie müssten daher alle Kosten zusammenrechnen und in das Anlagenverzeichnis aufnehmen.

Ein extra Drucker bzw. Scanner wäre als einzelne Anlage anzusehen.

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