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Verfasst von: Franz am 10.11.2013 07:09
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich

hallo, ich bin arbeiter und habe eine privatzimmerpension, durch die mache ich am jahresende immer eine einkommensteuererklärung/umsatzsteuererkl.

Meine Frage: wenn ich zusätzlich einen lohnsteurausgleich machen würde, brächte das diverse vorteile? oder wird bei der eks erklärung sowieso auf die selben punkte eingegangen? danke im vorraus!

Verfasst von: WMT am 12.11.2013 22:02
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich

Die Einkommensteuererklärung als umfassende Ertragsteuererklärung natürlicher Personen erfasst auch die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit. Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung ist "die kleine Schwester" der Einkommensteuererklärung. Die Abgabe der einen schließt die Abgabe der anderen Erklärung aus. Erzielen Sie neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit weitere Einkünfte sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen,

Kanzlei WMT

Verfasst von: franz am 17.11.2013 14:46
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich

Herzlichen Dank für die aussagekräftige Info

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