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Verfasst von: optimus am 09.11.2013 21:39
 


THEMA:  Angestellter + Nebenverdienst

 


Hallo, 

ich bin Angestellter mit einem Jahresnetto von ca. € 30.000.

Nebenbei verdiene ich mit Vermittlungsprovisionen von Verkäufen auf Seiten von Dritten. Ich rechne hierbei mit einem Umsatz von ca. € 6.000 im Jahr 2013, steigend in den Folgejahren. Da das Affiliate Unternehmen den Sitz in Deutschland hat, wird auf den Abrechnungen keine Steuer ausgewiesen.

Was muss ich hier steuerrechtlich und versicherungstechnisch eigentlich alles beachten?

 

Vielen Dank

Verfasst von: Markus am 12.11.2013 09:01
 


THEMA:  Angestellter + Nebenverdienst

Hallo,

warum wir auf den Abrechnungen keine Steuer ausgewiesen? Umsatzsteuerlich gilt grundsätzlich Ihre Vermittlungs-Leistung in Deutschland als ausgeführt und es müsste deutsche USt abgeführt werden. Es gibt aber in Deutschland eine Kleinunternehmerregelung geben.

Ertragsteuerlich müssen Sie eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen und eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Sie könnten auch sozialversicherungspflichtig bei der SVA werden (entweder sofort oder in Folgejahren)

beste Grüße

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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