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Verfasst von: carina am 07.11.2013 09:21
 


THEMA:  Honrar als Privatperson versteuern

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich hatte neben meiner normalen Berufstätigkeit (angestellte Pädagogin) die Möglichkeit die Illustrationen eines Schulbuchs zu zeichnen. Dies hat nichts mit meiner Tätigkeit als Pädagogin zu tun, es war lediglich ein einmaliges Projekt, bin auch nicht selbstständig, sondern habe dies privat gemacht. Nun habe ich den Vertrag für die Illustrationen bekommen. Der Betrag beträgt insgesamt mehr als 4000€ (netto). Mir wurde vom betreffenden Verlag mitgeteilt, dass ich nun eine Rechnung schreiben sollte damit sie mir diesen Betrag brutto überweisen können. Dies tat ich auch nachdem ich mich beim Finanzamt erkundigte u mir gesagt wurde, dass ich den genannten Netto-Betrag mit 36% Steuern angeben sollte, da mir beim Steuerausgleich Anfang nächsten Jahres die 36% abgezogen werden würden.

Nun erhielt ich jedoch eine Mail dass der Prozentsatz nicht stimmen kann da der Verlag seine Beträge lediglich mit 0%,10% oder 20% versteuert.

Ich weiss nur leider jetzt nicht welchen Prozentsatz ich nun angeben soll, da ich mich auf diesem Gebiet nicht gut genug auskenne.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen u mir sagen, wieviel mir nun Anfang nächsten Jahres wirklich an % abgezogen wird, damit ich sichergehen kann, dass mir der vereinbarte netto-betrag wirklich auch bleibt.

(Ich verdiene auch ohne diesem Projekt mehr als € 10.000 im Jahr. Weiss nur nicht ob dies für Ihre Antwort relevant ist)

 

Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar wenn Sie mir weierhelfen könnem, da ich sonst leider nicht weiss wo ich noch nachfragen kann.

 

Ich bedanke mich herzlich im Voraus,

Mit freundlichen Grüßen

Carina

Verfasst von: Markus am 08.11.2013 14:37
 


THEMA:  Honrar als Privatperson versteuern

Hallo,

ich habe den Eindruck, dass es zwischen Ihnen und dem Verlag ein Missverständnis gibt.

Die ca. 36 %, die Ihnen im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden ist die EINKOMMENsteuer.

Die 0, 10 bzw. 20 % sind die UMSATZsteuer. Da Sie mit ca. EUR 4.000,00 Honorar grundsätzlich aufgrund der "Kleinunternehmerregelung befreit sind, können Sie ihr Honorar umsatzsteuerfrei in Rechnung stellen. Jedoch gibts dann für den Verlag keinen Vorsteuer-Abzug.

Ich sehe die Sache so, dass Sie Ihr Netto-Honorar umsatzsteuerfrei behandeln (Hinweis auf Ihrer Rechnung). Somit ist Netto = Brutto. Im Folgejahr müssen Sie diese Tätigkeit in der Steuererklärung für die Einkommensteuer berücksichtigen.

Achten Sie auf die Sozialversicherung! Ab ca. EUR 4.600 Gewinn besteht für Sie Sozialversicherungspflicht.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen unter 07242/66 618-29 zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen, Markus Trittenwein

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