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Verfasst von: Ramon am 04.11.2013 17:13
 


THEMA:  Abschreibung der Anschaffungskosten von einem nicht vorsteuerabzugsfähigem KFZ

Hallo,

ich habe heuer ein gebrauchtes Kraftfahrzeug von der Landesregierung erworben welches nicht vorsteuerabzugsfähig ist.

Dazu habe einen Kaufvertrag welcher natürlich die Kaufsumme bestätigt. Kaufpreis lag bei ca. 2600 Euro.

Das Fahrzeug wird wie das alte zu 60% betrieblich genutzt und so wird auch Benzin und Versicherung ohne Vorsteuerabzug anteilsmässig verbucht.

Nun würde ich gerne wissen ob ich die Anschaffung auch gewinnmindernd verbuchen kann. Wenn ja in welchem Verhältniss (60/40)und

auf wieviel Jahre?

 

Meine Buchhaltungssoftware weisst hierzu eine Beispieldatei auf wo wie folgt verbucht wurde:

Anlagen unabhängig vom Anschaffungswert (GWG und Afa):

PKW Kombi (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) 0% keine Vorsteuer, Privatanteil (frei wählbar).

 

Danke vorab für Tipps

Verfasst von: Sabine am 06.11.2013 13:36
 


THEMA:  Abschreibung der Anschaffungskosten von einem nicht vorsteuerabzugsfähigem KFZ

Die Anschaffung selbst wird nicht gewinnmindernd verbucht - da sie unter Klasse 0 gebucht wird.

Die Abschreibung dieses PKW wird gewinnmindernd gebucht - Klasse 7

Es gibt Buchhaltungsprogramme, bei denen eingestellt werden kann, dass z.B. ein Privatanteil von 40% automatisch rausgerechnet wird.

Wenn Sie das Auto zu 60% nutzen, können Sie es zu 60% abschreiben. (40% Privatanteil)

Bezüglich der Nutzungsdauer - es kommt darauf an wie lang die bisherige Nutzungsdauer des PKW's war.

Man geht von 8 Jahren insgesamt aus. Z.B. bisherige ND = 5 Jahre somit restliche Abschreibung auf 3 Jahre.

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