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Verfasst von: Thomas Maissner am 30.10.2013 10:07
 


THEMA:  Steuern bei unter 10 000€
Ich bin Student und verdiene im Jahr weniger als 10 000 EUR. Zum einen arbeite ich als freier Mitarbeiter bei einer Firma, die mir monatlich eine Honorarnote austellt (~600 EUR) und dabei die SV-Beträge abzieht, zum anderen arbeite ich für andere Firmen und stelle dafür ebenfalls Honorarnoten aus (~ 400 EUR jeweils, 3-4 im Jahr).


Meine Fragen:
* Muss ich für die zusätzlichen Honorarnoten SV-Beiträge zahlen
* Muss ich die Einkünfte sowohl bei meiner fixen Firma, oder aber auch bei den anderen Firmen wo ich nur hin und wieder etwas mache beim Finanzamt deklarieren.
* Muss ich für zB Familienbeihilfe (max 10 000 EUR / Jahr) die Brutto oder Nettobeträge rechnen (sprich mit oder ohne SV Beiträge)


Danke!
Verfasst von: WMT am 31.10.2013 17:21
 


THEMA:  Steuern bei unter 10 000€

Was unterscheidet die beiden Beschäftigungsformen bzw. Honorarnoten voneinander? Warum werden Sie einmal offenbar als freier Dienstnehmer behandelt und beim zweiten Beschäftiger als (echter) Werkvertragnehmer? Handelt es sich bei der zweiten Beschäftigungsform tatsächlich um wiederkehrende Zielschuldverhältnisse?

Der Beschäftiger des freien Dienstverhältnisses unterliegt einer Mitteilungspflicht über die verrechneten Entgelte an Gebietskrankenkasse und Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kanzlei WMT

Verfasst von: Thomas Maissner am 08.11.2013 15:45
 


THEMA:  RE: Steuern bei unter 10 000€
Naja das eine mal hab ich eben einen tatsächlichen Vertrag mit dieser Firma geschlossen und führe diese Tätigkeit regelmäßig im Büro der Firma aus. In den anderen Fällen sind es einzelne Projekte, Erstellung einer Homepage, wobei es hier meistens um einmalige Honorarnoten geht.


Wie wird diese Mitteilungspflicht erbracht. Gibts dazu irgendwo Informationen?


Danke für die Antwort!
Verfasst von: Johanna am 06.12.2013 14:49
 


THEMA:  Steuern bei unter 10 000€

Für die Familienbeihilfe gilt das "zu versteuernde Einkommen", also nach Abzug der SV.

Den Freien Dienstvertrag hat Ihr Arbeitgeber der GKK gemeldet, damit geht die Meldung auch automatisch ans FA; die Meldepflicht hat der Beschäftiger/Diesntgeber.

Wenn die zusätzlichen Honorarnoten als selbstständige Arbeit zu werten sind, dann ist ab einem Jahresgewinn von 4641,60 SV bei der SVA fällig.

LG Johanna

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