Für die Familienbeihilfe gilt das "zu versteuernde Einkommen", also nach Abzug der SV.
Den Freien Dienstvertrag hat Ihr Arbeitgeber der GKK gemeldet, damit geht die Meldung auch automatisch ans FA; die Meldepflicht hat der Beschäftiger/Diesntgeber.
Wenn die zusätzlichen Honorarnoten als selbstständige Arbeit zu werten sind, dann ist ab einem Jahresgewinn von 4641,60 SV bei der SVA fällig.
LG Johanna |