Ich gehe davon aus, dass sie die Steuerklärung in Österreich machen.
Für die Schweiz gibt es einen Tagsatz von 36,80, für Deutschland 35,30 für den "Mehraufwand an Verpflegskosten". Es stehen Ihnen für jeden Ort (Gemeinde) 5 Tage zu. Aber nur, wenn Sie vom Dienstgeber keine Taggelder, Diäten oder ähnlihces bekommen haben. Haben Sie weniger bekommen, dürfen Sie beim Jahresausgleich die Differenz geltend machen.
LG Johanna
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