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Verfasst von: Caro am 25.10.2013 14:15
 


THEMA:  Arbeit im Ausland Verpflegungsmehraufwand?

Folgendes:

Habe ein halbes Jahr für eine deutsche Firma gearbeitet, davon 3 monate in der schweiz und 3 in essen. Ich war aber noch hauptwohnsitzlich in wien gemeldet. Einige leute haben gemeint, es gibt da einen Verpflegungsmehraufwand den man sich zurückholen kann.

Meine Frage nun stimmt das?

Und wenn ja, dann in Österreich oder in Deutschland?

Verfasst von: Johanna am 06.12.2013 15:12
 


THEMA:  Arbeit im Ausland Verpflegungsmehraufwand?

Ich gehe davon aus, dass sie die Steuerklärung in Österreich machen.

Für die Schweiz gibt es einen Tagsatz von 36,80, für Deutschland 35,30 für den "Mehraufwand an Verpflegskosten". Es stehen Ihnen für jeden Ort (Gemeinde) 5 Tage zu. Aber nur, wenn Sie vom Dienstgeber keine Taggelder, Diäten oder ähnlihces bekommen haben. Haben Sie weniger bekommen, dürfen Sie beim Jahresausgleich die Differenz geltend machen.

LG Johanna

 

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