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Verfasst von: Christina K. am 15.10.2013 09:54
 


THEMA:  Krankheitskosten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte die enstandenen Kosten für Hebamme, Entbindung und privaten Frauenarzt absetzen. Hierfür habe ich jeweils einen gewissen Anteil von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet bekommen. Kann ich nun diesen Anteil von den Gesamtkosten abziehen und den Rest in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.10.2013 13:49
 


THEMA:  Krankheitskosten

Ja, das können Sie so machen.

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