Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte die enstandenen Kosten für Hebamme, Entbindung und privaten Frauenarzt absetzen. Hierfür habe ich jeweils einen gewissen Anteil von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet bekommen. Kann ich nun diesen Anteil von den Gesamtkosten abziehen und den Rest in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen? |