Gibt es hier Erfahrungen bei der Anerkennung von Formalfehlern bei Rechnungen - wie streng ist das?
z.B. Rechnung ohne eingetragenen Empfänger (kann man sich hier selbst eintragen?)
oder Rechnung mit anderem Empfänger (z.B. Gesellschafter oder sonstige Person) anstatt dem Firmennamen?
Kann man hier die Vorsteuer trotzdem geltend machen, wenn der Verwendungszweck eindeutig der Firma zuzuordnen ist?
|