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Verfasst von: Helmut am 14.10.2013 21:11
 


THEMA:  Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit falschem/fehlendem Empfänger

Gibt es hier Erfahrungen bei der Anerkennung von Formalfehlern bei Rechnungen - wie streng ist das?

z.B. Rechnung ohne eingetragenen Empfänger (kann man sich hier selbst eintragen?)

oder Rechnung mit anderem Empfänger (z.B. Gesellschafter oder sonstige Person) anstatt dem Firmennamen?

Kann man hier die Vorsteuer trotzdem geltend machen, wenn der Verwendungszweck eindeutig der Firma zuzuordnen ist?

 

Verfasst von: Mathias am 15.10.2013 09:30
 


THEMA:  Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit falschem/fehlendem Empfänger

Wenn eine Betriebsprüfung kommt, kann und wird jeder Formfehler in den Rechnungen zum Verlust des Vorsteuerabzug führen. Die erforderlichen Rechnungsmerkmale sind in § 11 UStG definiert. Den Vorsteuerabzug hat nur der Leistungsempfänger und der braucht (von Kleinbetragsrechnungen einmal abgesehen) eine auf ihn ausgestellte Rechnung.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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