Guten Tag!
Bei meinem mehrjährig gebundenen Kapitalsparbuch wurden zwar jährlich zum 31.12. Zinsen gutgeschrieben, die gesamte Kapitalertragssteuer wurde hingegen einmalig am Ende der Laufzeit einbehalten.
Ich möchte nun mit dem Formular E3 die Rückerstattung der KESt beantragen:
Kann ich nun die Rückerstattung der gesamten KESt in jenem Jahr beantragen, in dem die volle Laufzeit des Sparbuchs erreicht und die KESt einbehalten wurde? Oder muss ich die anteilige KESt für jedes Jahr berechnen, in dem Zinsen gutgeschrieben wurden und die Rückerstattung im jeweiligen Jahr beantragen?
Vielen Dank für jegliche Auskünfte zu diesem "Spezialproblem"... |