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Verfasst von: Josef am 16.09.2013 09:13
 


THEMA:  Besteuerung Wertpapierdepot

Guten Tag,

Ich habe vor Kurzem ein neues österreichisches WP Depot eröffnet (ohne Altbestand) damit mir die WP Kest bei Gewinnen von Neukäufen automatisch abgezogen werden kann (bzw. Verluste im selben Jahr gegengerechnet).

Meine Frau und ich haben nun zwei Einzeldepots, weil bei einem Gemeinschaftsdepot dieser automatische Abzug nicht funktioniert, was mir jedoch wichtig war.

Meine erste Frage dazu: Werden alle Fonds (ausländisch und inländisch) nun, sofern neu gekauft gleich behandelt, d.h. 25% vom Gewinn als Steuer - ich will meine neuen Fonds unabhängig von der Herkunft aussuchen können.

Meine zweite Frage dazu: Ich habe ein WP Depot in Luxemburg mit ausländischen Investmentfonds mit Alt und Neubestand. Dieses würde ich auch gerne auf mein österreichisches Depot übertragen.

Es handelt sich um reine Aktienfonds die derzeit, sowohl Altbestand als auch Neubestand im Verlust sind. In der Steuererklärung habe ich diesbezüglich noch nie etwas angegeben. Eine WP Kest wäre noch nie angefallen, da noch nichts verkauft wurde.

Muss ich auf etwas achten wenn ich diese Fonds auf mein neues österreichisches Depot übertrage ?

Danke!

Mit freundlichen Grüssen

Josef

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