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Verfasst von: Thantos am 11.09.2013 14:53
 


THEMA:  Steuerabzüge bei Teilzeit im Bewachungsgewerbe

Servus Community,

ich hab jetzt schon das ganze Internet durchforstet und bin bisher noch nicht auf den grünen Zweig gekommen. Vielleicht kann mir hier ja wer helfen. Zur Ausgangslage: Ich arbeite seit Anfang August bei der Firma siwacht für 24 Stunden/Woche (96 Stunden/Monat). Laut Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe beträgt der Bruttolohn 7,61 € /Stunde. Damit komme ich auf ein monatliches Gehalt von 730,56 € brutto, was auch so im Dienstvertrag drinsteht. Gelten für den Wachdienst besondere einkommenssteuerliche Bestimmungen oder sollte ich demnach im Endeffekt netto mit ca. 620 € monatlich da raus gehen? Bin mir nämlich nicht sicher, wo da der Fehler liegt. Bei uns ist es nämlich so, dass 70 % des Lohnes am 30. und der Rest dann Mitte des Monats überwiesen wird. Allerdings wurden mir am 30. nur 300,00 € überwiesen. Bei 70 % beliefe sich mein Nettogehalt auf ca. 428 € monatlich. Da kann doch was nicht stimmen, oder? Oder hab ich was übersehen? Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

 

Pascal

Verfasst von: Markus am 12.09.2013 06:37
 


THEMA:  Steuerabzüge bei Teilzeit im Bewachungsgewerbe

Hallo,

haben Sie gar keine monatliche Gehaltsabrechnung bekommen? Auf der sollte das alles ersichtlich sein.

An sich sollten Sie gar keine Lohnsteuer/Einkommensteuer zahlen. Die Abzüge sollten nur Sozialversicherungsbeiträge sein.

lG, Markus

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