Hallo,
ich beziehe aktuell Arbeitslosengeld und möchte gerne im Rahmen der gesetzlichen Zuverdienstgrenze ein geringfügiges Dienstverhältnis beginnen. Lt. Informationen des AMS wird mir - sofern die ich die Grenze von 386,20 Euro nicht überschreite - mein Arbeitslosengeldbezug nicht gekürzt.
Wie sieht es steuerlich aus, erwartet mich im nächsten Jahr eine Nachzahlung o.Ä. ans Finanzamt, oder gilt dies nur bei geringfügigen Einkünften bei Vollzeitbeschäftigung?
Bitte um Info.
Danke! |