Hallo,
USt (= MwSt) muss die Rechnung nicht enthalten, da Du vermutlich in die Kleinunternehmerregelung (weniger als EUR 30.000 Umsatz pro Jahr) fällst. Wenn Du darunter fällst, dann muss auf der Rechnung ein Hinweis - zB "Steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Zi. 27 UStG" vermerken.
Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht ist möglich.
Ich würde immer bestimmte Zeiträume abrechnen:
zB "XY-Dienstleistung August 2013"
Beachte die Formerfordernisse einer Rechnung: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/vorsteuerabzug/formerfordernisse_rechnung/40791.html
Meldepflichten gibt es gegenüber dem Finanzamt, wenn man betriebliche Einkünfte erzielt. Auch eine Sozialversicherungspflicht bei der SVA könnte entstehen.
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