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Verfasst von: Thomas am 08.09.2013 11:10
 


THEMA:  Honorarnote richtig erstellen

Hallo,

Seit Kurzem habe ich einen kleinen Job neben meinem Zivildienst.

Mein Chef ruft mich an, wenn er mich kurzfristig als Hilfe benötigt. Das kommt 1-2 mal pro Woche vor.

Nun sagt er, ich soll ihm eine Honorarnote für meine Leistungen schreiben.

Hier meine Frage: Handelt es sich hierbei um eine fortlaufende Tätigkeit? Muss die Rechnung MwSt enthalten oder nicht? Welche Meldepflichten habe ich?

 

Beste Grüße

Thomas

 

Verfasst von: Mixduradaxl am 09.09.2013 10:53
 


THEMA:  Honorarnote richtig erstellen

Die Abhandlung Ihres Problems ist zu komplex für dieses Forum. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Bitte, vereinbaren Sie unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: Markus am 09.09.2013 12:51
 


THEMA:  Honorarnote richtig erstellen

Hallo,

USt (= MwSt) muss die Rechnung nicht enthalten, da Du vermutlich in die Kleinunternehmerregelung (weniger als EUR 30.000 Umsatz pro Jahr) fällst. Wenn Du darunter fällst, dann muss auf der  Rechnung ein Hinweis - zB "Steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Zi. 27 UStG" vermerken.

Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht ist möglich.

Ich würde immer bestimmte Zeiträume abrechnen:

zB "XY-Dienstleistung August 2013"

Beachte die Formerfordernisse einer Rechnung: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/vorsteuerabzug/formerfordernisse_rechnung/40791.html

Meldepflichten gibt es gegenüber dem Finanzamt, wenn man betriebliche Einkünfte erzielt. Auch eine Sozialversicherungspflicht bei der SVA könnte entstehen.

 

 

 

 

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