Guten Tag!
Ich war 2012 8 Monate lang vollzeitbeschäftigt und dann 4 Monate in Bildungskarenz mit einer geringfügigen Beschäftigung. Bei meiner Arbeitnehmerveranlagung wurden für das Jahreseinkommen auch die 4 Monate geringfügiger Verdienst einberechnet, obwohl dies doch steuerfrei sein sollte. Hat das mit dem Progressionsvorbehalt beim Weiterbildungsgeld zu tun und ist korrekt oder ist hier ein Fehler passiert?
Vielen Dank für eine Antwort! |