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Verfasst von: Claudia am 03.09.2013 13:08
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung während Bildungskarenz - Arbeitnehmerveranlagung

Guten Tag!

Ich war 2012 8 Monate lang vollzeitbeschäftigt und dann 4 Monate in Bildungskarenz mit einer geringfügigen Beschäftigung. Bei meiner Arbeitnehmerveranlagung wurden für das Jahreseinkommen auch die 4 Monate geringfügiger Verdienst einberechnet, obwohl dies doch steuerfrei sein sollte. Hat das mit dem Progressionsvorbehalt beim Weiterbildungsgeld zu tun und ist korrekt oder ist hier ein Fehler passiert?

Vielen Dank für eine Antwort!

Verfasst von: Markus am 04.09.2013 06:44
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung während Bildungskarenz - Arbeitnehmerveranlagung

Hallo,

auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung zählen zum steuerpflichtigen Einkommen. Das an sich steuerfreie Weiterbildungsgeld sollte für die Errechnung des Progressionsvorbehalts berücksichtigt worden sein.

Ich vermute, dass Ihr Bescheid an sich richtig ist.

 

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