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Verfasst von: Stefan am 02.09.2013 15:51
 


THEMA:  Verdienstgrenzen abschaffen?
BEISPIELE für Grenzen:
 
Franz verdient € 8.000 pro Jahr und bezieht Studienbeihilfe. Er findet einen lukrativen Studentenjob. Obwohl er das Geld gut gebrauchen könnte, lehnt er den Job ab. Ihm würde die Studienbeihilfe im Umfang des Zuverdiensts gekürzt.
Abgabenquote = 100%!
 
Sylvie betreibt ein kleines Gewerbe. Sie hat heuer 4 Aufträge, die ihr jeweils € 1.000 an Einkünften bringen. Einen fünften Auftrag lehnt sie ab. Sie würde ihre € 4.641,60 - Grenze überschreiten und müsste € 1.494,48 an Pflichtversicherungsbeiträgen zahlen.
Abgabenquote = 149,5%!
 
Rudi ist Alleinverdiener und hat 2 Kinder, denn seine Frau verdient unter € 6.000 pro Jahr. Seine Frau würde gerne mehr arbeiten, doch sie weiß: Verdient sie € 100 dazu, zahlt ihr Mann € 669 mehr Steuern.
Abgabenquote = 669%!
 
Der 19-jährige Thomas verdient knapp im Jahr € 10.000 und bekommt Familienbeihilfe. Der Gedanke ans Finanzamt macht ihn nervös. Würde dort € 1 zu viel errechnet, wäre er pleite: Er müsste er die Beihilfe fürs gesamte Jahr zurückzahlen € 1.832,40.
Abgabenquote = 183.240%!
 
 
Ich bin selbst kein Steuerberater, ab ich habe mir dazu etwas überlegt.
 
Würde mich über Feedback freuen!
 
 
 
 
Stefan
Verfasst von: Markus am 03.09.2013 07:15
 


THEMA:  Verdienstgrenzen abschaffen?

ich glaube es ist nicht sinnvoll, derartigebagatellgrenzen abzuschaffen. diese dienen doch der vereinfachunges ist für kleinstunternehmer nicht sinnvoll schon ab dem ersten euro sozialversicherungspflichtig zu werden. das bedeutet mehr papierkrieg für leute, die sich ein wenig dazuverdienen möchten und eine wesentliche belastung. somit kann das kleinstunternehmen sehr schnell unrentabel werden.

und sollte die familienbeihilfe bis 26 ausbezahlt werden, egal wieviel das kind verdient?

 

 

Verfasst von: Stefan am 03.09.2013 11:14
 


THEMA:  Verdienstgrenzen abschaffen?

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Mein Ziel ist nicht die Freibeträge abzuschaffen, sondern die Grenzen. Es sollte Schleifregelungen geben.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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