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Verfasst von: Stefan Leitner am 20.08.2013 10:25
 


THEMA:  Auslandsösterreicher (USA) mit Wohnung und "Hauptwohnsitz" in Österreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Auslandsösterreicher (in den USA mit Immigrationsvisa lebend), habe derzeit allerdings noch einen Mietvertrag für eine Wohnung in Wien auf die ich auch hauptgemeldet bin. Ich verwende diese Wohnung für ca. 3-4 Wochen im Jahr wenn ich auf Wien in Besuch bin, ansonsten ist die Wohnung leerstehend.

Ich bin bei einem US-Arbeitgeber unselbstständig vollzeitbeschäftigt und soweit ich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Österreich verstehe, ist die Versteuerung des Einkommens nur in dem Staat in dem die Arbeit ausgeübt wird notwendig (USA).

Ich hätte in diesem Zusammenhang 3 Fragen:

1) Ist diese Annahme korrekt?

2) Laut http://www.entsendung.at/steuern/steuerentlastung.html wird für das DBA zwischen den USA und Österreich die Anrechnungsmethode statt der Befreiungsmethode verwendet. Da das DBA meiner Interpretation allerdings explizit sagt, dass im oben beschriebenen Fall nur in den USA besteuert werden darf, dürfte der Unterschied Anrechnungsmethode/Befreiungsmethode hier nicht relevant sein. Ist dies korrekt?

3) Muss ich in Österreich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich dort nur quellenversteuerte Zinseinnahmen habe? Muss ich dem Finanzamt mitteilen, dass ich im Ausland ebenfalls ein Einkommen habe?

mit freundlichen Grüßen,
Stefan Leitner

Verfasst von: Andreas Schmidt am 20.08.2013 11:28
 


THEMA:  RE: Auslandsösterreicher (USA) mit Wohnung und "Hauptwohnsitz" in Österreich
Hallo Stefan,

Ich war in der selben Situation ...

Solange Du auch nur einen persönlichen Socken in einer Schublade bei deinen Eltern oder sonst irgendwo in Österreich dein Eigen nennst, bist Du (selbst wenn Du nicht in diesem Land lebst bzw. arbeitest) steuerpflichtig und somit zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. In deinem Fall (Wohnung, Hauptwohnsitz) etc.) ist es noch schlimmer. Anzumerken sei hier noch, daß Du (da Du ja offensichtlich in den USA lebst und dich in Österreich nicht dem Meldegesetz entsprechend abgemeldet hast) auch noch ein Vergehen gegen das Meldegesetz begehst und dafür bestraft werden könntest.

Folglich ...

Du musst auf jeden Fall eine Einkommenserklärung in Österreich abgeben, solange Du hier auch einen Wohnsitz hast bzw. Einkünfte auch nichtselbstständiger Arbeit (Zinsen, etc.) beziehst. Ebenso musst Du in diesem Fall angeben, daß Du ein Einkommen in den USA hast. Das Ganze ist recht kompliziert und ich rate dir dringlichst, einen Steuerberater zu kontaktieren, damit man dir keine Steuerhinterziehung anlasten kann. In solchen Fällen (selbst wenn es sich nur um ein paar hundert Euro handelt) können bei der Ankunft in Wien Schwechat, ganz überraschend, die Handschellen klicken.

Meine Rat, basierend auf persönlicher (finanziell sehr schmerzhafter) Erfahrung ...

1. Sofort einen österreichischen Steuerberater kontaktieren !!!
2. Sofort beim Meldeamt abmelden und als neuen Hauptwohnsitz die USA angeben !!!
3. Die Wohnung aufgeben oder den Mietvertrag auf eine andere Person (Eltern, Geschwister, etc.) übertragen, falls Du sie nicht "aufgeben" möchtest. 

Tipp: http://www.steuerberatung-weiss.at

Mit internetten Grüßen aus dem sonnigen Kalifornien,

Andreas :)
  
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.08.2013 12:55
 


THEMA:  Auslandsösterreicher (USA) mit Wohnung und "Hauptwohnsitz" in Österreich

Vielen Dank für den Link , Andreas!

Wir beraten Stefan gerne auch per e-mail oder Telefon.( Unser Stundensatz € 100,-- + 20%)

Wir haben viele ähnliche Fälle.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Stefan Leitner am 20.08.2013 16:58
 


THEMA:  Auslandsösterreicher (USA) mit Wohnung und "Hauptwohnsitz" in Österreich

Danke fúr die ausführlichen Antworten. In diesem Fall dürfte es tatsächlich am besten sein mich an einen österreichischen Steuerberater zu wenden. Ich hätte vorab noch drei Fragen:

1) Verstehe ich das DBA korrekt, dass die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit in den USA, nur in den USA steuerpflichtig sind? Artikel 15 sagt ja "darf [...] nur in diesem Staat besteuert werden". Oder kommt hier doch irgendwo diese Anrechnungsmethode zum Einsatz, womit ich in Österreich mit diesem Einkommen ebenfalls steuerpflichtig wäre, und nur eine Gutschrift auf die bereits in den USA gezahlten Steuern erhalte? Falls zweiteres der Fall ist, müsste ich mich vermutlich auf eine höhere Steuernachzahlung einstellen.

2) Ich habe in Österreich nur (Bank-)Zinseinnahmen und diese sind bereits Quellenversteuert. Laut meinem US-Steuerberater kann ich (selbst ohne DBA) die in Österreich gezahlte Quellensteuer in den USA als Gutschrift geltend machen. Ist in Österreich auch dann eine Steuererklärung notwendig, wenn dort keine weiteren Einkommen vorliegen die ich deklarieren muss?

3) Falls ich mit meinem US Einkommen nicht in Österreich steuerpflichtig bin (Punkt 1), würde es ja keine schwerwiegenden Gründe geben aufgrund derer der Wohnsitz in Österreich ein Problem darstellt. Ist es möglich die Wohnung nur als Nebenwohnsitz anzumelden, ohne einen Hauptwohnsitz in Österreich zu haben? Mein Lebensmittelpunkt liegt eindeutig in den USA.

Grüße aus dem derzeit nicht so sonnigen Teil von Kalifornien,
Stefan

Verfasst von: Anna Schmitd am 13.04.2015 17:53
 


THEMA:  Auslandsösterreicher (USA) mit Wohnung und "Hauptwohnsitz" in Österreich

Sehr geehrte Mitarbeiter, ich lebe seit 20 Jahren in Kanada mein status ist permanent Resitent ,ich  mache ausschließlich  in Kanada meine Steuererklärung.2013 hatte ich 50 Prozent der Liegenschaft meiner verstorbenen Mutter in Österreich  geerbt. Diese Liegenschaft konnte nun verkauft werden..muss ich nun in Östrreich dafür Steuer zahlen..

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