Hallo!
Bin Bezieher eines Selbsterhalterstipendiums und mein zusätzliches unselbstständiges Einkommen ist harscharf an der maximalen Einkommensgrenze von 8000 pro Kalenderjahr.
Ich habe nun Aktien, welche ich 2011 gekauft habe, verkauft und einen Gewinn erzielt. Die Bank hat leider bei der Festlegung der KEST Bemessungsgrundlage gepfuscht = mir wurde viel zu viel KEST abgezogen = Könnte mir diese aber wohl durch Einkommenssteuererklärung im nachhinein zurück holen.
Nur ist jetzt die Frage ob die Erträge aus Kapitalvermögen (Aktiengewinne, Zinserträge, Dividenden), dann zum berücksichtigten Einkommen im Rahmen des Stipendiums zählen? Weil wenn ich alle Erträge (sind eh schon endbesteuert) offenlege bin ich ja gleich locker über den 8000 und es wird mir 1/1 vom Stipendium abgezogen = Aufwand umsonst.
Vielleicht kann jemand helfen!
DANKE |