Sehr geehrte BeraterInnen!
Ich habe 2012 das Haus meiner Eltern geschenkt bekommen. Kann ich die Anwalts-und NotarInnenkosten in die Arbeitnehmerveranlagung von 2012 nehmen? Die Gebühren für die Schenkungssteuer nehme ich an geht auf keinen Fall?
Vielen Dank und mit besten Grüßen
Dr. Beyer
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
16.08.2013 12:38