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Verfasst von: Dr.in Beyer am 15.08.2013 16:12
 


THEMA:  anwalts- und notarkosten und schenkungssteuer
Sehr geehrte BeraterInnen! Ich habe 2012 das Haus meiner Eltern geschenkt bekommen. Kann ich die Anwalts-und NotarInnenkosten in die Arbeitnehmerveranlagung von 2012 nehmen? Die Gebühren für die Schenkungssteuer nehme ich an geht auf keinen Fall? Vielen Dank und mit besten Grüßen Dr. Beyer
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.08.2013 12:38
 


THEMA:  anwalts- und notarkosten und schenkungssteuer

Vermutlich ist die Schenkung in Deutschland passiert, denn in Ö gibt es keine Schenkungssteuer.

Nach österreichischem Recht kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie diese Gebühren bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen könnten.

 

 

 

 

 

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