Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: monika am 11.08.2013 21:52
 


THEMA:  Miete

Ich habe mit 15. August eine 84m² Wohnung gemietet.
Die Wohnung besteht aus einer kleinen Wohnung 52m² (Ein Eingang) und einem einem extra Zimmer mit 32m² (extra Eingang) in welchem ich arbeiten werde.
Ich werde das Damenkleidermachergewerbe anmelden - also eine Maßschneiderei.
Der Mietvertrag ist als Wohnungsmiete mit 10% Steuer ausgestellt - aber dem Recht sie auch gewerblich zu nutzen.

Ich bin aufgrund meines Kleinstunternehmens nicht UST-pflichtig. Kann also auch keine VST zurück holen.

Ich gehe davon aus, dass ich die 32m² aus der Miete, BK und Strom und Gas herausrechnen kann und brutto als Ausgabe in meine geschäftliche Buchhaltung nehmen kann. Obwohl ich nur einen Mietvertrag habe für die gesamten 84m².

Gehe ich da recht in der Annahme?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.08.2013 00:06
 


THEMA:  Miete

Ja, richtig.Sie können den Prozentsatz der Bruttomiete abschreiben,der den 32m entspricht.Genau so funkionert das mit der Energie und anderen Kosten, welche nicht direkt dem Salon zurechenbar sind.Die Einrichtung des Salons können Sie natürlich zu 100% absetzen.

www.steuerberatung-weiss.at

01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.129.45.150 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.