Ich habe mit 15. August eine 84m² Wohnung gemietet. Die Wohnung besteht aus einer kleinen Wohnung 52m² (Ein Eingang) und einem einem extra Zimmer mit 32m² (extra Eingang) in welchem ich arbeiten werde. Ich werde das Damenkleidermachergewerbe anmelden - also eine Maßschneiderei. Der Mietvertrag ist als Wohnungsmiete mit 10% Steuer ausgestellt - aber dem Recht sie auch gewerblich zu nutzen.
Ich bin aufgrund meines Kleinstunternehmens nicht UST-pflichtig. Kann also auch keine VST zurück holen.
Ich gehe davon aus, dass ich die 32m² aus der Miete, BK und Strom und Gas herausrechnen kann und brutto als Ausgabe in meine geschäftliche Buchhaltung nehmen kann. Obwohl ich nur einen Mietvertrag habe für die gesamten 84m².
Gehe ich da recht in der Annahme? |