Hallo,
Ich bin 2011 nach Dtl. Gekommen. Seit Nov. 2012 bin ich als Keinunternehmer in Dtl. tätig. Kann ich meine Kosten für die Sprachkurse zum Erwerb der deutschen Sprache steuerlich geltend machen (schließlich arbeite ich in Deutsch, ohne Sprachkenntnisse wäre eine Arbeitsaufnahme nicht möglich gewesen).
Danke für eine Antwort. Marom |
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