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Verfasst von: Hannes am 25.07.2013 15:06
 


THEMA:  GmbH und Buchhaltung

Hallo,

ich will eine neue GmbH gründen, da ich bis jetzt Einzelunternehmer war habe ich eine eigene E/A Rechnung gemacht und am Jahresende meine Auflistung an den Steuerberater gesendet ...

Bei einer GmbH besteht ja die doppelte Buchführungspflicht welche ja der Steuerberater übernehmen muss - muss ich dann jede Rechnung am Monatsende an den Steuerberater senden oder wie läuft das ab?

DANKE Hannes

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.07.2013 15:28
 


THEMA:  GmbH und Buchhaltung

Wenn Sie wollen, dass Ihr Steuerberater die Buchhaltung für Sie erledigt, was ich für sehr sinnvoll erachte, dann müssen Sie am Anfang des Folgemonats sämtliche Belege und Bankauszüge dem Steuerberater überlassen.

Wir bieten unseren Klienten z.B. an, die Belege auch elektronisch an uns zu übermitteln, dann können sie die Originale bei sich behalten

.Wenn Sie Interesse haben,machen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Bitte lassen Sie auch prüfen,ob für Sie nicht eine Umgründung in Frage kommt!

Unter Umständen ist es für Sie ungünstig, die alte Firma zu schließen und eine neue GesmbH zu gründen.

www.steuerberatung-weiss.at

Kostenlose Erstberatung

01 533 16 37

Verfasst von: Mixduradaxl am 26.07.2013 07:58
 


THEMA:  GmbH und Buchhaltung

Hannes, viel besser ist es aber, wenn Sie einen Bilanzbuchhalter (BiBH) mit der Führung Ihrer Buchhaltung, der Bewältigung der Personalverrechnung und der Erstellung der Bilanzen beauftragen. BiBH mussten nämlich, bevor sie bestellt wurden - im Gegensatz zu Steuerberatern - (zwingend) nachweisen, dass sie die Buchhalter-, Personalverrechner- und Bilanzbuchhalterprüfung erfolgreich abgelegt haben und deshalb diese Gebiete auch beherrschen. Gerne stehe ich für ein - selbstverständlich kostenloses - Erstgespräch jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.     

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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