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Verfasst von: P. Mader am 17.07.2013 17:13
 


THEMA:  Formular für Mieteinnahmen aus Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus anderen Forumsbeiträgen habe ich entnommen, dass Mieteinnahmen von einer in Deutschland gelegenen Wohnung auch in Deutschland versteueret werden, selbst wenn man in Österreich lebt und voll steuerpflichtig ist. Jedoch sind in Österreich die deutschen Mieteinkünfte ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben. Sie sind zwar nach dem DBA freigestellt, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Nun meine Frage: wo und wie gebe ich die deutschen Mieteinnahmen im Einkommensteuerformular ein?

Im Formular L1i gibt es zwar ein Feld für Progressionsvorbehalt, dies ist aber eigentlich für "nichtselbstständige Arbeit" vorgesehen.

Im Formular E1b (Vermietung und Verpachtung - Grundstücke und Gebäude) kann ich zwar alles eintragen, sogar Land = Deutschland, aber dann werden die Einnahmen normal versteuert, d.h. nicht mit Progressionsvorbehalt - habe ich per FinanzOnline ausprobiert. Damit werden die Mieteinnahmen dann in Deutschland und Österreich versteuert.

Somit scheint beides nicht zu passen - ich bin etwas ratlos und über jeden Hinweis dankbar.

LG P. Mader

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 17.07.2013 21:15
 


THEMA:  Formular für Mieteinnahmen aus Deutschland

Richtig ist die Kennzahl 440 bei den Ausländischen Einkünften im Formular E1. Wenn Sie bis jetzt nur Arbeitnehmerveranlagungen durchgführt haben, benötigen Sie zuerst einen Erklärungswechsel im Finanz-Online.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

 

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