Für die Mieteinkünfte hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Wenn Du in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist Du beschränkt steuerpflichtig, d.h. das eigentlich steuerfreie Existenzminimum steht Dir in Deutschland nicht zu. Dieser Betrag wird zu den Mieteinkünften dazu gerechnet. Die Afa richtet sich nach deutschem Recht.
In Österreich sind die deutschen Mieteinkünfte ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben. Sie sind zwar nach dem DBA freigestellt, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz für die in Österreich zu versteuernden Einkünfte. Für die österreichische Steuerklärung müssen die Mieteinkünfte nach österreichischem Recht berechnet werden.
Die Zinsen sind als Werbungskosten absetzbar.
Wegen der Stichworte Spekulationsfrist, 3-Objekt-Grenze und gewerblichem Grundstückshandel samt daraus resultierender Gewerbesteuer empfehle ich Dir, das Haus nicht ohne eingehende steuerliche Beratung in Deutschland zu kaufen. |