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Verfasst von: Johann am 08.07.2013 19:35
 


THEMA:  DBA Österreich - Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielleicht kann mir hier jemand fachliche Auskunft geben; wenn ich als Österreicher ein Zinshaus in München erwerbe, wie und wo werden die jährlichen Einkünfte aus der Vermietung nun besteuert? Und kann ich die Zinsen für den Hypthekarkredit bei einer deutschen Bank abschreiben? Und wie verhält es sich, wenn ich nach einigen Jahren die Liegenschaft mit einem Gewinn veräußere?

Wäre für eine Erläuterung sehr dankbar!

Johann

Verfasst von: Mathias am 09.07.2013 14:15
 


THEMA:  DBA Österreich - Deutschland

Für die Mieteinkünfte hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Wenn Du in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist Du beschränkt steuerpflichtig, d.h. das eigentlich steuerfreie Existenzminimum steht Dir in Deutschland nicht zu. Dieser Betrag wird zu den Mieteinkünften dazu gerechnet. Die Afa richtet sich nach deutschem Recht.

In Österreich sind die deutschen Mieteinkünfte ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben. Sie sind zwar nach dem DBA freigestellt, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich Dein persönlicher Steuersatz für die in Österreich zu versteuernden Einkünfte. Für die österreichische Steuerklärung müssen die Mieteinkünfte nach österreichischem Recht berechnet werden.

Die Zinsen sind als Werbungskosten absetzbar.

Wegen der Stichworte Spekulationsfrist, 3-Objekt-Grenze und gewerblichem Grundstückshandel samt daraus resultierender Gewerbesteuer empfehle ich Dir, das Haus nicht ohne eingehende steuerliche Beratung in Deutschland zu kaufen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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