Er wird nirgendwo eingetragen....
Stelle Dir vor, die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer nebst Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist als eine Vorauszahlung an das Finanzamt zu sehen.
Die Endabrechnung erfolgt über die Einkommensteuererklärung!
In Deiner Einkommensteuererklärung trägst Du das vom Arbeitgeber gezahlte Bruttoeinkommen ein, welches er Dir auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt hat, sowie Deine Abzugsmöglichkeiten wie Werbungskosten, Sonderausgaben etc.
Das Finanzamt ermittelt nun einen Wert, in welcher Höhe Du Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen hast unter Berücksichtigung Deiner anzurechnenenden Ausgaben.
Vom ermittelten Wert werden nun Deine Vorauszahlungen (der Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli wie auf den Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen) abgezogen und so errechnet sich Deine Nachzahlung/ Erstattung fürs Finanzamt.
Der eingetragene Freibetrag senkt lediglich die "Sofortbelastung" der einzelnen Monate und muss auch nicht korrigiert werden denn die Korrektur erfolgt im Rahmen der "Endabrechnung" (Einkommensteuererklärung).
Hättest Du keinen Freibetrag eingetragen, hättest Du monatlich mehr Steuern zahlen müssen und hättest im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine entsprechend höhere Erstattung zu erwarten.
Es handelt sich lediglich um eine "Verschiebung" - das Endergebnis bleibt das Gleiche!
Falls du mich noch immer nicht verstehst solltest du dringend über eine Steuerberatung nachdenken,um das Problem aus der Welt zu Schafen! |