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Verfasst von: Susanne am 02.07.2013 09:36
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung: zusätzlich Vortragende, wo angeben?

Meine Nebeneinkünfte kommen hauptsächlich aus Honorarnoten für Grafik-Design, habe aber auch eine als Vortragende/ Unterrichtende für Tanz erhalten. Diese wird bereits bei meinen eingereichten Lohnzetteln angezeigt. Wo ist dieser Betrag in meiner Einkommensteuererklärung einzugeben bzw. die Ausgaben hierfür?

danke"!

Verfasst von: Johanna am 02.07.2013 23:04
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung: zusätzlich Vortragende, wo angeben?

Die Angaben sind unklar.

Sie schreiben von Nebeneinkünften - was sind die Haupteinkünfte?

Sie schreiben von Honorarnoten und von eingereichten (wo eingereicht?) Lohnzetteln.

Warum wollen Sie bei den Honorarnoten zwischen Tanz und Grafik unterscheiden?

LG Johanna

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 03.07.2013 20:26
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung: zusätzlich Vortragende, wo angeben?

Bei den Honorarnoten für Grafik-Design werden Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen und sie in die Beilage E1a zur Einkommensteuererklärugn eintragen. Wenn Sie keine Belege für Betriebsausgaben haben, tragen Sie in die Kennzahl 9040 Ihre Einnahmen ein, eventuell die Sozialversicherung (wenn sie bei der SVA einzahlen) und bei den sonstigen Betriebsausgaben zumindest ein Betriebsausgabenpauschale von 12% der Einnahmen.

Bei der Vortragstätigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich bei den gemeldeten Lohnzetteln um ein Formular L1 handelt , also ein Dienstverhältnis. Dann müssen Sie nur die Anzahl der Dienstverhältnisse im betreffenden Jahr angeben. Oder es ist ein Formular W18, also ein freier Dienstvertrag, dann werden Sie ebenfalls eine E1a-Beilage benötigen, wobei die Einnahmen in die Kennzahl 9050 gehören. Als Betriebsausgaben werden die Sozialversicherung (laut Lohnzettel) sowie zumindest ein Betriebsausgabenpauschale von 6% abgesetzt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Timmo am 08.07.2013 20:12
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung: zusätzlich Vortragende, wo angeben?

Er wird nirgendwo eingetragen....

Stelle Dir vor, die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer nebst Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist als eine Vorauszahlung an das Finanzamt zu sehen.

Die Endabrechnung erfolgt über die Einkommensteuererklärung!

In Deiner Einkommensteuererklärung trägst Du das vom Arbeitgeber gezahlte Bruttoeinkommen ein, welches er Dir auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt hat, sowie Deine Abzugsmöglichkeiten wie Werbungskosten, Sonderausgaben etc.

Das Finanzamt ermittelt nun einen Wert, in welcher Höhe Du Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen hast unter Berücksichtigung Deiner anzurechnenenden Ausgaben.

Vom ermittelten Wert werden nun Deine Vorauszahlungen (der Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli wie auf den Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen) abgezogen und so errechnet sich Deine Nachzahlung/ Erstattung fürs Finanzamt.

Der eingetragene Freibetrag senkt lediglich die "Sofortbelastung" der einzelnen Monate und muss auch nicht korrigiert werden denn die Korrektur erfolgt im Rahmen der "Endabrechnung" (Einkommensteuererklärung).

Hättest Du keinen Freibetrag eingetragen, hättest Du monatlich mehr Steuern zahlen müssen und hättest im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine entsprechend höhere Erstattung zu erwarten.

Es handelt sich lediglich um eine "Verschiebung" - das Endergebnis bleibt das Gleiche!

Falls du mich noch  immer nicht verstehst solltest du dringend über eine Steuerberatung nachdenken,um das Problem aus der Welt zu Schafen!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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