Guten Tag,
ich benötige eine Auskunft zur doppelten Haushaltsführung: Ist für eine steuerliche Geltendmachung erforderlich, dass meine Lebensgefährtin am Familienwohnsitz wohnt und arbeitet oder wäre es auch denkbar, dass sie während der Woche ebenfalls berufsbedingt einen doppelten Haushalt führt?
Konkret: Ich wohne und arbeite während der Woche in Oberösterreich, meine Lebensgefährtin in Salzburg, unser gemeinsamer Familienwohnsitz ist Wien. Beide Wochenwohnsitze sind mehr als 120 km von Wien entfernt, allerdings liegen sie keine 120 km von einander entfernt. Ist eine steuerliche Geldtendmachung in diesem Fall ratsam? Spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz handelt? Vielen Danke für Ihre Antwort!