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Verfasst von: Hannes Gruber am 18.02.2013 18:15
 


THEMA:  Werbungskosten Fortbildungskosten

Meine sehr geehrten Damen und Herren

Habe aus beruflich veranlassten Gründen (Kfz Techniker) den Führerschein der Klasse A erworben,und würde nun gerne wissen ob ich diesen als Werbungskosten geltend machen kann? Besten Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen Hannes Gruber

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 20.02.2013 20:19
 


THEMA:  Werbungskosten Fortbildungskosten

In den Lohnsteuerrichtlinien, die der Finanzverwaltung zur Vereinheitlichung der Vollziehung der Gesetze dienen, ist geregelt, dass Führerschein A und B als private Aufwendungen gelten. Die Richtlinien sind jedoch keine Gesetze und der UFS als weisungsfreie Berufungsbehörde ist daran nicht gebunden. Wenn Sie also der Meinung sind, dass Sie den Führerschein A zur Berufsausübung benötigen, machen Sie die Fortbildungskosten als Werbungskosten geltend.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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