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Verfasst von: Johannes am 04.02.2013 12:41
 


THEMA:  Grundstückskauf/Arbeitnehmerveranlagung 2012

Meine Lebensgefährtin und Ich haben im Juni 2012 ein Grundstück mit Eigenmitteln (Kaufpreis EUR 55.520) gekauft. Wir stehen beide im Grundbuch. Wir haben auch schon diverse Abgaben an die Gemeinde gezahlt. Baubeginn war Oktober, für die Errichtung des Einfamilienhauses haben wir ein Bauspardarlehen aufgenommen. Die erste Rate war im Dezember fällig. Nun meine Frage: Wie können wir beide diese Kosten als Sonderausgaben für das Jahr 2012 in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen Da wir beide die Kosten in die Arbeitnehmerveranlagung nehmen wollen, müssen wir diese in die Hälfte teilen? Meine Lebensgefährtin verdient weniger als EUR 36.400, ich verdiene mehr als 36.400. Besten Dank für die Hilfe.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.02.2013 16:33
 


THEMA:  Grundstückskauf/Arbeitnehmerveranlagung 2012

Jeder von Ihnen müsste die Hälfte geltend machen.

Verfasst von: Johannes am 06.02.2013 07:30
 


THEMA:  Grundstückskauf/Arbeitnehmerveranlagung 2012

Hallo, Besten Dank für die Antwort. Jeder von uns kann die Hälfte geltend machen, jedoch nur höchstens EUR 2.920. Habe ich das richtig verstanden? Besten Dank

Verfasst von: VeronikaK am 12.06.2013 14:06
 


THEMA:  Grundstückskauf/Arbeitnehmerveranlagung 2012

Guten Tag!

Ich hänge mich bei diesem Beitrag an, weil wir eine sehr ähnliche Ausgangssituation haben.

Es interessiert mich nur noch, wie der Threadersteller auf die Grenze von 2.920 Euro kommt. Gibt man nicht einfach alles an (Grundstückskauf, Makler, Gemeindegebühren etc.) und das Finanzamt rechnet dann ohnehin nur einen gewissen Betrag ein?

 

Vielen Dank für die Auskunft!

Veronika

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