Sehr geehrtes Team!
Ich war bisher immer unselbständig beschäftigt. Derzeit beziehe ich Notstandshilfe und ich habe ein Angebot bekommen, für ein ausländisches Unternehmen, auf Honorarbasis hier in Österreich mit freier Zeiteinteilung arbeiten.
Die (ausländisches) Firma ist bereit mir auch meine Ausgaben/Kosten (wie Telefon, Auto km-Geld, evt. Reise- und Übernachtungskosten, ...) an zu erkennen und zu ersetzen, nur ich muss selbst bezahlen und soll diese Kosten gesondert auf Honorarnote zu stellen.
Meine Fragen:
Werden meine Ausgaben/Kosten (wie Telefon, Auto km-Geld, Bücher, ...) von der Honorarnote abgezogen und nur das (Netto) Einkommen als Grundlage für die Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit in diesem Monat gerechnet?
Beispiel:
-------------------------------------------------------------------------------
HONORARNOTE für Mai 2013
Honorarnote: 350 €
Meine Ausgaben ( werden von Firma anerkannt und ersetzt):
Reisen nach Klagenfurt (km-Geld ) 650 km x 0,42 EUR = 273,00 EUR
Parkgarage in Klagenfurt: 14,00 EUR
Telefon und Internet 18,00 EUR
Übernachtungskosten (1 Nacht) 50,00 EUR
AUSGABE Gesamt: 355,00 EUR
Gesamt zu bezahlen: 705,00 €
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Da mein Einkommen ( für Mai 2013) 350 € ist und unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt,
habe ich recht auf AMS Geld/ Notstandshilfe?
Oder wird anderes gerechnet?
Bitte um Hilfe
Danke und verbleiben Sie
Mit freundlichen Grüßen |