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Verfasst von: Mario am 02.01.2013 13:36
 


THEMA:  AMS und Honorararbeit

Sehr geehrtes Team!

Ich war bisher immer unselbständig beschäftigt. Derzeit beziehe ich Notstandshilfe und ich habe ein Angebot bekommen, für ein ausländisches Unternehmen, auf  Honorarbasis hier in Österreich mit freier Zeiteinteilung arbeiten.

Die (ausländisches) Firma ist bereit mir auch meine Ausgaben/Kosten (wie Telefon, Auto km-Geld, evt. Reise- und Übernachtungskosten, ...) an zu erkennen und zu ersetzen, nur ich muss selbst bezahlen und soll diese Kosten gesondert auf Honorarnote zu stellen.

 Meine Fragen:

Werden meine Ausgaben/Kosten (wie Telefon, Auto km-Geld, Bücher, ...) von der Honorarnote abgezogen und nur das (Netto) Einkommen als Grundlage für die Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit in diesem Monat gerechnet?

 

Beispiel:

 -------------------------------------------------------------------------------

HONORARNOTE für Mai 2013

 

Honorarnote:  350 €

 

Meine Ausgaben ( werden von Firma anerkannt und ersetzt):

 

Reisen nach Klagenfurt (km-Geld )   650 km x 0,42 EUR = 273,00 EUR

Parkgarage in Klagenfurt:                                                 14,00 EUR

Telefon und Internet                                                        18,00 EUR

Übernachtungskosten  (1 Nacht)                                        50,00 EUR

AUSGABE Gesamt:                                                                        355,00 EUR

 

 Gesamt zu bezahlen: 705,00 €

 

 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Da mein Einkommen ( für Mai 2013) 350 € ist und unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt,

habe ich recht auf AMS Geld/ Notstandshilfe?

Oder wird anderes gerechnet?

Bitte um Hilfe

Danke und verbleiben Sie

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.01.2013 00:42
 


THEMA:  AMS und Honorararbeit

Sie könnten auch noch Taggeld absetzen.

Aber fragen Sie zur Sicherheit Ihren Betreuer.

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