Wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, Sie dennoch zahlungswillig sind, ist eine Ratenzahlung möglich. Die Schuld muss jedoch in einem angemessen Zeitraum abbezahlt werden.
Bezüglich Ihrer zweiten Frage würde ich einen Steuerberater konsultieren. Dieser wird Ihnen alles detailliert erklären. Die Ausgaben an einen Steuerberater sind meistens gut investiert und zudem stellen Sie einen Betriebsaufwand dar, was Ihr Gewinn (Steuerbelastung) vermindert.
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