Als Freier Dienstnehmer haben Sie eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, wo Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben angegeben werden. Die Differenz, also der Gewinn, wird gemeinsam mit Ihren Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit versteuert. Aufgrund der Höhe Ihres Gehaltes wird der zusätzliche Gewinn mit 43,21% versteuert. Im Normalfall wird dieser Betrag als Nachzahlung nach Erstellung der Einkommensteuererkärung fällig.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |