Liebes Forum!
Ich bin selbständiger Versicherungsagent. Meine Büroarbeiten erledige ich von zu Hause aus.
Nun teilt mir meine steuerliche Vertretung mit, dass ich die Kosten für das Arbeitszimmer nicht absetzen kann, da als Versicherungsagent der Mittelpunkt meiner Tätigkeit beim Kunden liegt.
Es ist aber mein einziges Büro! Ich hätte dieses nun auch gerne umgebaut, nur unter dieser Voraussetzung kann ich das natürlich vergessen.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das so stimmt?
Danke, Jürgen |