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Verfasst von: Jürgen am 14.07.2012 10:18
 


THEMA:  Arbeitszimmer

Liebes Forum!

Ich bin selbständiger Versicherungsagent. Meine Büroarbeiten erledige ich von zu Hause aus.

Nun teilt mir meine steuerliche Vertretung mit, dass ich die Kosten für das Arbeitszimmer nicht absetzen kann, da als Versicherungsagent der Mittelpunkt meiner Tätigkeit beim Kunden liegt.

Es ist aber mein einziges Büro! Ich hätte dieses nun auch gerne umgebaut, nur unter dieser Voraussetzung kann ich das natürlich vergessen.

Kann mir bitte jemand sagen, ob das so stimmt?

Danke, Jürgen

Verfasst von: Thomas am 15.07.2012 20:36
 


THEMA:  Arbeitszimmer

Ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung kann grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ausgenommen es bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Ich nehme an, dass Sie als Versicherungsvertreter zumindest mehr als die Hälfte Ihrer Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers verbringen. Ohne Ihren Sachverhalt näher zu kennen, wäre das Arbeitszimmer somit nicht abzugsfähig.

Verfasst von: Eddi am 31.08.2012 20:07
 


THEMA:  RE: Arbeitszimmer
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