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Verfasst von: Matthias am 08.02.2012 22:05
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Angenommen ich habe  ein Bruttojahreseinkommen von 28000€ (unselbstständig), und erziele einen Gewinn als selbstständiger (Kleinstunternehmer Regelung) 4000€. Wie berechne ich nun die Einkommenssteuer und wer liefert die Steuern an das Finanzamt ab?! Ich oder mein Dienstgeber?? Oder liefert der Dienstgeber den Anteil vom unselbständigen Einkommen ab und ich den Anteil des selbständigen Einkommens? Was ändert sich für den Dienstgeber, wenn ich nebenberuflich Kleinstunternehmer werde?!

Danke schon mal im Voraus !

mit freundlichen Grüßen

Matthias R.

Verfasst von: gast am 09.02.2012 01:35
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

für den dienstnehmer ändert sich nichts, dem ist rein steuerrechtlich vollkommen egal was du noch so treibst. einzig ob du einen nebenjob ausführen darfst, solltest du dir bestätigen lassen.
bei deinem kleinstunternehmer bist du, wie das wirt schon sagt, selbst der unternehmer (was geht es deinen unselbständigen arbeitegeber an, er ist bei deiner SELBSTändigen tätigkeit nicht dein kindermädhcen). d.h. du hast dich hier um alles selbst zu kümmern oder übergibst es einem steuerberater - dein brutto 28.000 und dein gewinn als selbstständige tätigkeit werden vom finanzamt zusammengezählt und davon bezahlst du dann ESt (jetzt mal in kurzform erklärt).
Also schau dass du viele ausgaben hast die du absetzen kannst, damit dein "rein"gewinn bei unselbständig am besten zu null geht ;-)

Verfasst von: Matthias am 09.02.2012 10:13
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Danke für die schnelle Antwort!

OK. Das einzige was ich noch immer nicht richtig durchblicke!

Z.B. Wenn ich nur ein unselbständiges Einkommen habe, wird die ESt ja von meinem Dienstgeber gezahlt! Sollte ich jetzt nebenberuflich ein Gewerbe als Kleinstunternehmer anmelden, muss der Dienstgeber die ESt für dieses unselbstständige Einkomen weiterhin zahlen oder nicht?!

Wenn ja, dann wird mir ja ESt schon übern Dienstgeber abgezogen und danach muss ich nochmals selber für unselbst. und selbst. Einkommen ESt zahlen, obwohl von meinem unselbst. Einkommen die ESt bereits abgezogen wurde?!

Verfasst von: Matthias am 09.02.2012 11:11
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Ah ok. Ich Dummerchen....

unselbständig-> Lohnsteuer (Gehalt als Grundlage)

selbständig -> Einkommenssteuer (Gehalt aus Hauptberuf + Gewinn aus Nebenberuf als Grundlage)

stimmt das so?

Nur stell ich mir jetzt die Frage. Bei der Kleinstunternehmerregelung darf man maximal 30000,- Umsatz oder 45xx,- Gewinn erzielen. Gilt das nur für das Einkommen aus der selbständigen Arbeit? Oder gehalt + selbständig. Einkommen?!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.02.2012 16:26
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Nur f.d.selbständige Arbeit

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.02.2012 16:34
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Sie müssen für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, in welcher sowohl das nichtselbständige Einkommen als auch das selbständige E. erfasst werden.Davon wird die Steuer berechnet und zuletzt wird die bereits von Ihrem Dinestgeber abgezogene Lohnsteuer wieder gutgeschrieben.

Verfasst von: Margarethe am 14.02.2012 10:55
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Unselbständige Tätigkeit wird vom Arbeitgeber abgeführt.

Für die selbständige Tätigkeit in Summe für das Kalenderjahr ca. 3700 Euro müsste gesondert Steuer aber nicht Sozialversicherung (da unter der Sozialversicherungsgrenze) abgeführt werden, korrekt?

Hinzu kommt nun, dass ich im betreffenden Kalenderjahr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde und "das tatsächliche Einkommen" unter 10.000 Euro brutto für die verbleibenden Monate (in denen kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde) liegt.

Wie ist nun hier der selbständig erzielte Geldbetrag von 3700 Euro steuerlich zu berücksichtigen?

Gilt Kinderbetreuungsgeld als Einkommen? Falls nicht, wäre der Zuverdienst aus der selbständigen Tätigkeit steuerfrei?

Muss er dennoch in der Steuererklärung aufgenommen werden?

merci für die Hilfe und lg,

margarethe

 

Verfasst von: else am 02.03.2012 10:50
 


THEMA:  Nebenberuflich selbständig (Einkommenssteuer)

Kann niemand was zu obiger frage sagen. habe ein ähnliches problem und bräuchte dringend rat....

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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