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Verfasst von: Entrepreneur am 05.12.2011 22:38
 


THEMA:  Unternehmensgründung +Mitarbeiter als freie Dienstnehmer Kosten

hallo,

Ich bin dabei ein Unternehmen zu gründen.

Da ich für die Durchführung meiner Tätigkeiten viele Mitarbeiter auf Abruf benötige, die eben nur zum Einsatz kommen, wenn ich sie benötige, also manchmal 10h/woche dann wieder 0h/Woche.

Fallen irgenwelche Lohnnebenkosten auch dann an, wenn freie Dienstnehmer keinen Lohn bekommen.

Ich habe nämlich grundsätzlich vor so 30 Personen als freie Dienstnehmer in Rerserve zu haben, die eben auf Abruf tätig werden können. Wenn sie arbeiten und entgelt bekommen....muss ich natürlich auch LNK zahlen...aber wenn nix zu tun ist...will ich nicht laufend die leute an und abmelden.

 

Bitte um Antwort.

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 06.12.2011 13:52
 


THEMA:  Unternehmensgründung +Mitarbeiter als freie Dienstnehmer Kosten

Wenn der freie Dienstnehmer nicht tätig ist, fallen auch keine Kosten an.

Allerdings wird z.B. derzeit die Werbebranche von der Gebietkrankenkasse unter die Lupe genommen und viele freie Dinestverhältnisse als echte eingestuft.

Hier ist Vorsicht geboten. 

Verfasst von: Entrepreneur am 07.12.2011 08:12
 


THEMA:  Unternehmensgründung +Mitarbeiter als freie Dienstnehmer Kosten

Danke für die Antwort.

d.h. solange die freien Dienstnehmer angemeldet sind, wenn sie aber keinen Lohn ausbezahlt bekommen, überhaupt keine Kosten an.

sonst, wenn sie unter der geringfügigkeitsgrenze Engelt von mir bekommen, zahle ich:

DGA 16,4%

KommSt 3%

MV-Beitrag 1,53%

Unfallversich. 1,4%

und die DGA der Gemeinde Wien (U-Bahn Steuer) 0,72 euro/Arbeitswoche

 

1. Ist das mal grundsätzlich richtig?

2. Gibt es Mindestabgaben für angemeldet freie Dienstnehmer (ohne entgelt)? Beim lesen der Infos, würde ich meinen, dass ich die 0,72 Euro U-Bahn steuer bezahlen muss, auch wenn kein entgelt anfällt.

3. Wenn es Mindestabgaben für angemeldete freie Dienstnehmer gibt, zahlt es sich aus, den Mitarbeiter, der nur 1h in der ersten Woche des Monats tätig wird, dann gleich wieder abzumelden und erst dann wieder anzumelden, wenn er wieder tätig wird?+

Danke.

Verfasst von: andreasdf am 07.12.2011 14:22
 


THEMA:  Unternehmensgründung +Mitarbeiter als freie Dienstnehmer Kosten

Für freie Dienstnehmer fällt keine Ubahnsteuer an. Du kannst die Leute auch als fallweise Beschäftigte melden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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