Es ist zwischen Fremdlöhnen und Personalaufwand zu unterscheiden. Personalaufwand bezieht sich auf angestelltes Personal, Fremdlöhne auf Werkverträge. Fremdlöhne, die Sie neben der Basispauschalierung ansetzen können, beziehen sich auf Leistungen, die Sie weiterverrechnen. Sie sind z.B. EDV-Dienstleister und haben einen Kollegen auf Werkvertragsbasis. Nicht extra ansetzen kann man bei der Einkunftsermittlung mittels Pauschalierung Werkvertragshonorare in Bezug auf Reinigung, Steuerberatung oder ähnliches. Ergänzend sei bemerkt, dass in diesem Fall Steuerberatungskosten als Sonderausgaben angesetzt werden können.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |