Es hängt von den Anschaffungskosten ab, ob Sie den Drucker als sofortigen Aufwand verbuchen oder ihn auf die Nutzungsdauer verteilt abschreiben. Anlagegütern unter 400 Euro (netto, bei Vorsteuerabzug) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können im gleichen Jahr aufwandwirksam verbucht werden. Anlagegüter über 400 Euro werden auf ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. In Deutschland gibt es dafür Tabellen, in Österreich gibt es für einzelne Wirtschaftsgüter, wie PKW und Grundstücke fixe Werte, ansonsten schaut man entweder nach Deutschland oder man setzt geschätzte Werte an. Bei EDV sind 3 - 4 Jahre üblich. Haben Sie z.B. einen besseren Drucker um 1.000 Euro netto gekauft und wollen ihn 4 Jahre nutzen, kann man für 2011 eine AfA von 250 Euro ansetzen. Wurde das Gerät in der zweiten Jahreshälfte angeschafft (1.7.-31.12.), wird die halbe AfA genommen, also 125 Euro. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |