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Verfasst von: Melanie am 15.09.2011 16:12
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne erfragen, wieviel ich verdienen darf, damit ich keine Lohnsteuer zahlen muss. Ich habe bereits einen Teilzeitjob und verdiene 750 Euro brutto. Nun habe ich die möglichkeit, einen geringfügigen Job anzunehmen (11 Stunden, Bezahlung ca. 370 Euro).

Meiner Rechnung nach wäre es für mich besser (weniger Abgaben) wenn ich das STundenausmaß beim geringfügigen Jobangebot reduziere und etwas weniger verdienen würde?

Bitte um eine Auskunft.

Danke.

Melanie

Verfasst von: Buchhalter007 am 15.09.2011 18:14
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

also wegen der Lohnsteuer brauchst dir keine Sorgen machen, da wirst du vermutlich keine zahlen.

du wirst aber auf die 370 Euro geringfügig Sozialversicherung nachzahlen müssen. sind dann ungefähr 700-800 Euro die du bei 12 monaten geringfügiger Einkunft von 370 Euro neben den 750 euro, nachzahlen darfst.

also im Endeffekt bleiben dir dann so 300 euro von diesem Zusatzgehalt.

Verfasst von: K_ am 28.10.2011 23:14
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Ich habe einen Teilzeitjob wo ich €420 brutto + €50 Provision pro Monat verdiene und zusätzlich einen geringfügigen Job wo ich €320 netto verdiene.

Meine Frage daher: Werde ich etwas nachzahlen müssen?

Danke.

Verfasst von: Julia am 09.05.2012 17:06
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Hallo.

Ich arbeite in Kärnten Teilzeit 22,5 Std. und verdiene 920€ netto. Nun könnte ich als Samstagskraft geringfügig für ungefähr 300€ arbeiten. Wieviel muss ich denn dann zurückzahlen?

Lg und danke!

Verfasst von: realdreams am 07.03.2013 01:49
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit bin ich seit nun knapp 2 Jahren geringfügig beschäftigt, weil ich eine Abendschule besuche um meine Matura nachzuholen.
Allerdings würde ich gerne einen zweiten Job als Teilzeitbeschäftigter annehmen.

Meine Entlohnung beträgt bei meinem geringfügigungen Job ca. € 370 und bei dem Jobangebot, was ich erhalten habe, würde ich zusätzlich € 840 BRUTTO dazu verdienen. Wie ist das Gesetzlich dann genau geregelt bzw. steuermäßig? Muss ich dann mehr "steuern" zahlen, so dass sich der Aufwand gar nicht lohnen würde? 

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bei Ihnen recht Herzlich im Voraus!

Verfasst von: wagner reingard am 16.10.2013 10:20
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Arbeite als Krankensr mit 30 wochenstunden : brutto 1885,53 plus fixzulagen von 167,65.  Möchte auf 25 Wochenstunden reduzieren, wirkt sich das steuerlich günstig aus. Wieviel ist mein Nettolohn. Man hört immer bei 20 bzw 25 Std zahlt man kaum Lohnsteuer.

Herzlichen Dank

Reingard Wagner

 

Verfasst von: isabella naglic am 10.02.2015 19:06
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

hallo habe teilzeitjob netto 786 möchte zusätzlich geringfügig reinigungsarbeit annehmen 400netto also gesamt 1186 euro was zahl ich am jahresende an steuern nach

Verfasst von: Sabrina H. am 04.05.2016 22:57
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Hallo,

ich habe seit Anfang MAirport einen Teilzeitjob und verdiene ca 850€ brutto. Ich überlege einen geringfügigen job mit Ca 200€ anzunehmen.

Wie viel Steuern muss ich da ca nachzahlen? (Zahlt es sich aus, dies zu machen?)

 

vielen dank für eine Rückmeldung

 

lg

Verfasst von: Sabrina H. am 17.05.2016 18:05
 


THEMA:  Lohnsteuer bei Teilzeit und geringfügig gleichzeitig

Hallo,

ich habe seit Anfang MAirport einen Teilzeitjob und verdiene ca 850€ brutto. Ich überlege einen geringfügigen job mit Ca 200€ anzunehmen.

Wie viel Steuern muss ich da ca nachzahlen? (Zahlt es sich aus, dies zu machen?)

 

vielen dank für eine Rückmeldung

 

lg

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