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Verfasst von: Monika Hofer am 28.04.2011 10:24
 


THEMA:  Kleinunternehmer - Steuererklärung Kennzahlen 9040/9050

Hallo,

ich habe seit Oktober 2010 einen Gewerbeschein für EDV-Dienstleistungen und mache hin und wieder Webprojekte neben meinem Studium.

Nun bin ich dabei die Einkommenssteuererklärung für 2010 auszufüllen.

 

Meine Einnahmen beschränken sich auf ein Projekt (Dienstleistung) mit 210 Euro, die Ausgaben auf die Grundumlage der WKÖ mit 32,50. Weiter Einnahmen/Ausgaben gab es im Jahr 2010 nicht.

Nun frage ich mich nur wo ich diese Zahlen eintragen muss. Kann mir jemand bestätigen dass dieser Ertrag vom Projekt bei 9040 (oder 9050?) rein gehört und die Zahlung der Grundumlage bei 9230?

 

Vielen lieben Dank,

Monika

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.04.2011 13:25
 


THEMA:  Kleinunternehmer - Steuererklärung Kennzahlen 9040/9050

Ja, das ist richtig.

Verfasst von: karl am 24.06.2013 23:40
 


THEMA:  Kleinunternehmer - Steuererklärung Kennzahlen 9040/9050

also auf die frage ob das in 9040 oder in 9050 gehört, antworten sie mit

"Ja das ist richtig" 

toll

 

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